Im Erbrecht bedarf es immer besonderen Fingerspitzengefühls bei der Beratung. Schließlich ist gerade entweder eine nahestehende Person verstorben oder man setzt sich mit der eigenen Sterblichkeit auseinander.
Ich betreue Sie sowohl in Fragen der
Testamentsgestaltung
bei Erbverträgen
Unternehmensnachfolgen
Zuwendungen zu Lebzeiten
als auch bei den Problemen
Da es bei uns beinahe als Tabu gilt, ein Testament zu errichten und viele Menschen sich auch nicht mit Ihrer eigenen Sterblichkeit auseinandersetzen wollen, hinterlassen viele Menschen leider keine letztwilligen Verfügungen die bei der Aufteilung der Erbmasse den Streit zwischen den Erben entscheiden vermindern könnten.
In all diesen Fragen stehe ich kompetent an Ihrer Seite und werde Ihnen helfen Ihre Wünsche umzusetzen.