Testamentsvollstreckung – ein wenig beachtetes Instrument der Testamentsgestaltung
Die Testamentsvollstreckung wird immer noch selten in letztwilligen Verfügungen zur Umsetzung des Erbalsserwillens eingesetzt. Diese wenig bekannte Möglichkeit wird häufig auch bei anwaltlicher Beratung eher außen vor gelassen.
Die Testamentsvollstreckung dient der sicheren Durchsetzung des Erblasserwillens über den Tod hinaus. Bei der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers wird ein Vertrauter, ein Familienangehöriger oder auch ein professioneller Testamentsvollstrecker mit der Umsetzung des Testaments betraut. Dies hat den Vorteil, dass der Erblasserwille tatsächlich durchgesetzt wird und die Erben nicht in Streit miteinander geraten können, welches der richtige Weg ist. Der Testamentsvollstrecker wird in erster Linie durch den Erblasserwillen gebunden.
Als zertifizierter Testamentsvollstrecker berate ich Sie gerne in allen Fragen zur Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Alle Vorteile und Nachteile müssen beachtet werden, um die für Sie ideale Lösung zu finden.
© Copyright 2020 Rechtsanwalt Andreas Krueckemeyer in Nidda | Impressum & Datenschutz